Kassen- und Privatleistungen

Was übernimmt die Kasse, was zahlen Sie privat – und was Sie rund um Ihr Rezept wissen sollten.

Kasse oder privat?

Mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die meisten Behandlungen. Alle Behandlungen sind auch als Privatleistung ohne Rezept möglich – mit individueller Terminplanung nach Absprache.

Details zu Ablauf jeder Behandlung finden Sie unter Behandlungen.

So kommen Sie zu uns

Mit Rezept (GKV)

Ihr Arzt stellt eine Heilmittelverordnung aus, die Kasse übernimmt die Kosten (ggf. gesetzliche Zuzahlung). Mit dem Rezept vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns.

Privat & Selbstzahler

Auch ohne Rezept: Alle Behandlungen sind als Privatleistung buchbar – mit flexibler Terminwahl und individuell abgestimmtem Umfang. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.

Heilpraktik

Naturheilkundliche Leistungen wie die Osteopathie rechnen wir über Heilpraktikerrechnung ab – viele Zusatzversicherungen und Kassen bezuschussen diese Leistungen.

Gut zu wissen: Ihr Rezept

Behandlungsstart: Behandlungen müssen innerhalb 28 Tagen nach Rezeptausstellung beginnen.
Behandlungszeit: 15–20 Minuten pro Sitzung im 20-Minuten-Takt, inklusive administrativer Aufgaben.
Behandlungsserien: Nicht länger als 14 Tage Unterbrechung, sonst wird die Heilmittelverordnung ungültig.
Terminabsagen: Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen, sonst wird eine Privatrechnung gestellt.